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Ultralight-Fliegen und Flugzeuge allgemeine Infos rund um ULs

Ultraleichtflugzeuge (UL) sind kleine und sehr leichte Flugzeuge für maximal zwei Passagiere. Was ein Ultraleichtflugzeug genau ist, wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. International gibt es verschiedenste Ultraleicht-Flugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften.
Als Ultraleichtflugzeug werden viele Arten von Luftsportgeräten und Leichtflugzeugen zusammengefasst.

Unterschiedliche Ultralight-Fluggeräte

Fast alle leichten, fliegenden Objekte können als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden: Leichtflugzeuge, Drehflügler wie Hubschrauber und Tragschrauber (Gyrocopter), motorisierte Hängegleiter, Segelflugzeuge und Motorsegler, motorisierte Gleitschirme, Wasserflugzeuge, Kunstflugzeuge, zweimotorige Kleinstflugzeuge und vieles andere mehr.
Die maximale Abflugmasse der UL darf in Europa bei Einsitzern 300kg, bei Zweisitzern 450kg, bzw. 472,5kg in Deutschland und der Schweiz mit Gesamtrettungssystem nicht überschreiten.

Einheitliche Richtlinien in Europa

Eine europäische Harmonisierung ist derzeit nicht in Sicht. Zwar arbeitet seit Anfang 2005 die europäische Flugsicherheits-Agentur (EASA) an einer Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Gesetze und Definitionen mit dem Zweck, die maximale Abflugmasse von Ultraleichtflugzeugen einheitlich auf 560 kg oder, wie der europäische Microlight Verband fordert, auf 600 kg zu begrenzen. Die Regelung soll auch Tragschrauber und Hubschrauber beinhalten. Kontrollierte Sichtflüge CVFR sollen europaweit möglich sein.

Ultralight  International
Zahlen ausverschiedenen Ländern

Land

FAI Microlight Klassen

UL-Piloten

UL-Fluggeräte

Belgien * RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 1570 1100
Deutschland* RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 5200 4912
England* RAL, RWL, RPF, E-a3 4196 3461
Frankreich * RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 10000 9502
Italien * RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 13000 12630
Japan RAL, RWL, RPF, RPL 2200 3458
Norwegen * RAL, RWL, RPF, E-a3 450 380
Österreich * RAL, RWL 107 170
Portugal * RAL, RWL, RPF, E-a3 886 345
Schweden * RAL, RWL, RPF 910 755
Spanien * RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 5600 3500
Tschechei * RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 5000 5540
Ungarn * RAL, RWL, RPF, RPL, E-a3 850 630

*) Mitglied bei der EMF (European Microlight Federation)
Anmerkung: Diese Zahlen wurden von den UL-Sektionen der Aerodubs bzw. von den UL-Verbänden beim FAI Microlight Commission Meeting 2.-13.4.2004 in Lausanne/Schweiz) bekanntgegeben.


Ultralight Einteilung

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen aerodynamisch- und gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen.

Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind meist 3-achsig gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, die per Ruder um Längs-, Quer- und Hochachse gesteuert werden. Außer bei Doppeldecker-Bauformen ist die Sitzanordnung in der Regel nebeneinander (Ausnahme: Sky Arrow).
Solche "Dreiachser" haben eine rasante Entwicklung durchgemacht und sind teilweise leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge. Mit modernen dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen sind Reisegeschwindigkeiten von 250 km/h keine Seltenheit. Die Höchstgeschwindigkeit kann bis zu 330 km/h betragen und wird bei einigen Ultraleichtflugzeugen je nach Land nur durch die maximale Auslösegeschwindigkeit des Gesamtrettungssystems begrenzt. Man verwendet ULs inzwischen auch für den Flugzeugschleppstart von Segelflugzeugen, im Agrarflug und zum Schlepp von Werbebannern.

Ultraleichtflugzeuge werden sowohl mit Frontmotor und Frontpropeller angeboten, als auch mit Heckmotor und Heckpropeller. Diese Variante wird als Pusher bezeichnet. Pusher ermöglichen eine bessere Sicht für die Insassen.

Als ebenfalls 3-achsig-aerodynamisch gesteuerte Sonderformen können ultraleichte Segelflugzeuge sowie Motorsegler betrachtet werden. Erstere zählen in Deutschland rechtlich nicht zu den Ultraleichtflugzeugen, sondern bilden als Gleitflugzeuge eine eigene Kategorie bei den Luftsportgeräten. Segelflugzeuge mit Klappmotor und Motorsegler bis 472,5 kg MTOW gelten als Ultralight-Motorsegler.
In Deutschland können seit Mai 2004 auch Tragschrauber als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden.

Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Zu den gewichtskraftgesteuerten ULs gehören Trikes und fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge. Flugtechnische Basis für diese Ultraleichtflugzeug-Typen sind im Prinzip in irgendeiner Form motorisierte Hängegleiter und Gleitschirme. Außer auf Basis dieser beiden Grundtypen oder der Startart kann eine Einteilung auch danach erfolgen, ob es sich grundsätzlich um ein kompaktes Fluggerät mit festem Motoreinbau handelt oder ob Motor und/oder das Trike alternativ nicht fest mit dem eigentlichen Luftfahrzeug verbundenen sind und dieses bei Bedarf auch ohne Motor als Hängegleiter oder Gleitschirm betrieben werden kann. Wegen dieser unterschiedlichen, sich teilweise überlagernden Einteilungskriterien und der Modellvielfalt ist ein klares Einteilungssystem nicht möglich.

Ultraleichtflugzeug - Pilotenlizenz

Die rechtlichen Grundlagen des ultraleichten Fliegens unterliegen in Europa den nationalen Regelungen. Diese variieren beträchtlich. Die französische Ultraleichtlizenz wird beispielsweise auf Lebenszeit erteilt, kennt keine Mindestflugzeiten und benötigt keine periodische ärztliche Folgeuntersuchung. Es gibt dort fünf Klassen: mehrachsig gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, gewichtskraftgesteuerte, Motorschirme, Tragschrauber und ultraleichte Ballone und Luftschiffe.

Teilweise existieren in den europäischen Staaten Gastflugregelungen, um einen grenzüberschreitenden Verkehr mit Ultraleichtflugzeugen möglich zu machen. Auch diese Regelungen sind zwischen den Staaten sehr verschieden. Die deutsche Regelung für die Inhaber europäischer Lizenzen gilt nicht für Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben.

Der Boom beim Ultralight-Fliegen

In den letzten Jahren ist es zu einem Boom der Ultraleichtfliegerei gekommen. Dies liegt zum einen an der technischen Entwicklung, die Ultraleichtflugzeuge auch für viele Piloten mit Motorfluglizenz (PPL-A und PPL nach JAR-FCL) zu einer interessanten Alternative gemacht haben. Zum anderen ist das Ultralight-Fliegen deutlich kostengünstiger als der Motorflug.
Viele Flugplatzbetreiber haben bereits darauf reagiert, denn ein Flugplatz muss für Ultraleichtflugzeuge ausdrücklich zugelassen sein. Firmenevents im Bereich UL-Fliegen werden ebenfalls immer gefragter.

Die technische Entwicklung wird weiterhin voranschreiten. Eine Evolution, die nicht von allen Ultraleichtflugzeug-Fliegern positiv gesehen wird. Der ursprüngliche Ansatz vom Ultralight-Fliegen, mit einem Minimum an technischem Aufwand in die Luft zu kommen, wird nur noch selten verwirklicht. Die relativ einfache Zulassung ermöglicht eine rasante Entwicklung, die auch positive Auswirkungen auf die gesamte Allgemeine Luftfahrt hat, wie zum Beispiel die Entwicklung zeitgemäßer Flugmotoren und die Verwendung neuer Werkstoffe in der Flugzeugfertigung.

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